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Absicherung gegen schwere Krankheiten durch Kapitalleistungen

In Deutschland ist diese Form der Absicherung immer noch wenig bekannt, wird jedoch dringend benötigt als eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung von Berufsunfähigkeit oder für die Finanzierung von Immobilien oder anderer größerer Anschaffungen.

1983 hat der Herzchirurg Dr. Marius Barnad als Erster diese Form der Absicherung entwickelt. Er erlebte in seiner Praxis mit, wie Menschen, die erfolgreich schwierigste Eingriffe am Herzen überstanden, danach in existenzbedrohende wirtschaftliche Nöte geraten sind.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, wie z. B. Herzinfarkt, eine Bypass-Operation, Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall oder Nierenversagen, leisten Versicherer eine vereinbarte Versicherungssumme als einmalige Kapitalleistung.

Die Leistungen kommen i. d. R. steuerfrei an, da die Absicherung schwerer Krankheiten nach dem deutschen Steuerrecht den Status einer privaten Lebensversicherung hat.

Sogar eine gesetzliche Krankenkasse hat sich jetzt diesem Thema angenommen und unterstützt seine Mitglieder mit € 150,- jährlich, wenn diese Art der Absicherung abgeschlossen wird. Vielleicht ist das für Sie oder Ihre Mitarbeiter eine interessante Alternative zu herkömmlichen Angeboten zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft.

 

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