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Photovoltaik: Die Feuerwehr lässt brennende Gebäude mit PV-Anlagen abbrennen?!

Diese und ähnliche Schlagzeilen lesen wir in letzter Zeit häufiger in der Presse und verschiedenen Webforen. Um Klarheit zu schaffen, befassen wir uns im folgenden Artikel mit den Gründen für ein kontrolliertes Abbrennen, der resultierenden Frage des Versicherungsschutzes und aktuellen Empfehlungen zum Kampf gegen die Flammen.

Welche Gründe/Gefahren sprechen für ein kontrolliertes Abbrennen?

  • Die Hauptgefahr geht für die Einsatzkräfte von der Elektrizität aus. Schadensfälle haben gezeigt, dass eine Photovoltaikanlage immer noch in Betrieb sein kann, obwohl Teile des Gebäudes schon brennen.  Das heißt, die Anlage produziert noch Strom und in Verbindung mit Löschwasser, welches in Richtung des brennenden Daches gerichtet würde, könnte es zu einem Stromschlag kommen.
  • Durch die dauerhafte Spannung zwischen Solarelementen und Wechselrichtern (die sich oft im Keller des Gebäudes befinden) könnte Löschwasser im Keller ebenfalls einem Stromschlag verursachen.
  • Eine weitere Gefahr geht bei einem Brand von den herabstürzenden Photovoltaikelementen aus. Diese Elemente sind mit Aluminiumhalterungen, welche ab einer Temperatur von 300 °C ihre     Festigkeit verlieren, auf dem Dach befestigt. Da bei einem Gebäudebrand Temperaturen von 1.000 °C nicht ungewöhnlich sind, besteht für die Einsatzkräfte eine erhebliche Gefahr durch     herabfallende oder -rutschende Teile.
  • Die große Hitzeentwicklung führt des Weiteren zum Platzen der Module –  dadurch herumfliegende Glassplitter gefährden die Einsatzkräfte und andere Personen, die sich um den Brand versammelt haben, ebenfalls.
  • Zudem ist die Ausbreitung eines Brandes komplizierter zu verhindern. Da die Entfernung von Dachpfannen unter der Photovoltaikanlage nicht oder kaum möglich ist, kann der Brand schlechter lokalisiert und bekämpft werden.

Trotz der genannten Erschwernisse werden die Feuerwehren ihr Möglichstes tun, um den Brand zu löschen oder zumindest ein Ausbreiten zu verhindern.
Aus unserer eigenen Schadenpraxis ist uns noch kein Fall bekannt, in dem die Feuerwehr ein brennendes Gebäude mit einer Photovoltaikanlage nicht löschte, sondern lediglich kontrolliert abbrennen lies.

Aufgrund unserer Recherche wissen wir jedoch, dass dieses Vorgehen in wenigen Fällen angewendet wurde, da die Gefahr für Leib und Leben der Feuerwehrleute zu hoch war.

Die Aussage einiger Pressetexte, dass die Feuerwehren ein Gebäude mit einer Photovoltaikanlage grundsätzlich kontrolliert abbrennen lassen, ist definitiv falsch!

Entschädigt die Versicherung den Schaden nach einem kontrollierten Abbrennen oder beruft sie sich auf die nicht eingehaltene Schadenminderungspflicht?

Von der R+V Versicherung erhielten wir diesbezüglich folgende Aussage:

„Wir versichern die Photovoltaikanlage gegen unvorhergesehene Schäden (Photovoltaikkonzept/ Elektronikversicherung) bzw. gegen Brandschäden (Sach). Zwar ist der Kunde zur Schadenminderung gesetzlich verpflichtet, allerdings kann kein Kunde mehr tun, als die Feuerwehr zu rufen. Sollte diese sich tatsächlich aufgrund der vorgefundenen Situation für ein kontrolliertes Abbrennen entscheiden, werden wir als Versicherer hieraus keinen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ableiten können. Der Schaden wird von uns vollumfänglich ersetzt werden (soweit keine anderen Obliegenheitsverletzungen etc. dagegen sprechen).
Ggf. würden wir jedoch nach sorgfältiger Prüfung schadenseitig bei der Feuerwehr den Teil der Entschädigung regressieren, um den sich der Schaden aufgrund eines etwaigen (Fehl-)Verhaltens der Feuerwehr vergrößert.“

Wir gehen davon aus, dass andere Versicherer dieser Einschätzung zustimmen. Demnach ist der Versicherungsschutz durch ein kontrolliertes Abbrennen nicht gefährdet.

Wie können die Gefahren, welche bei einem Gebäudebrand von der Photovoltaikanlage ausgehen, eingedämmt werden?

Um das Löschen der betroffenen Gebäude zu vereinfachen und vor allem sicherer zu gestalten, arbeiten Feuerwehren und Industrie an Lösungen, aber auch der Betreiber kann einen Teil dazu beitragen.

Die Feuerwehr konzentriert sich auf die Aus- und Weiterbildungen ihrer Einsatzkräfte, auch der freiwilligen Feuerwehren. Dazu haben der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) einheitliche Informationsbroschüren etc. für die Einsatzkräfte herausgegeben.

In der Industrie liegt der Fokus auf der Entwicklung und der Bereitstellung von Notschaltern, mit denen die Photovoltaikanlagen ausgeschaltet werden können. Mit Betätigen des Schalters wird der Stromkreis der Anlage kurz geschlossen und damit ein Stromschlag beim Löschen verhindert.

Bei einem Schadensfall ist es wichtig, dass die Feuerwehr die Gefahr schnell einschätzen kann und ihr das Abschalten der Anlage ermöglicht wird. Wir empfehlen den Betreibern einer Photovoltaikanlage daher:

mögliche Hinweisschild für eine Photovoltaikanlage - zum freien Download von der Freiwilligen Feuerwehr Filderstedt zur Verfügung gestellt http://www.feuerwehr-filderstadt.de/

  • Hinweisschilder  z. B. am Wechselrichter, am Hausanschlusskasten und außerhalb des Gebäudes anzubringen.
  • Schalter für die Einsatzkräfte frei zugänglich zu platzieren. Aus Schadensfällen ist uns bekannt, dass Schalter häufig unter dem Dachstuhl angebracht werden. Bei einem Brand sind diese für die Feuerwehrleute kaum erreichbar.
  • Ein weiteres Hinweisschild für den Schalter anzubringen, da dieser bei einem Brand, auch ohne Anwesenheit des Betreibers, schnell zu finden sein muss. Bisher existiert keine einheitliche und verpflichtende Norm zum Anbringen der Notschalter.
  • Mit einem Vertreter der örtlichen Feuerwehr eine Besichtigung der Photovoltaikanlage durchzuführen. Dabei könnte auf eventuelle Fragen und Besonderheiten eingegangen werden (Ist beispielsweise ein Notschalter vorhanden/nicht vorhanden?).

Wenn Sie Fragen zum Thema Photovoltaikversicherung haben, können Sie uns gern eine E-Mail an info[at]gvf[dot].de schicken oder einen Kommentar unter diesem Artikel hinterlassen.

 

 

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Kommentare

  1. Thomas Lurz 28. Januar 2011

    Hallo Maklerteam,

    vor kurzem habe ich mich dazu entschlossen, mein Haus mit einem Hinweisschild zu versehen. Im Brandfall wird somit die Feuerwehr auf meine Fotovoltaikanlage aufmerksam gemacht. Das Kennzeichen der Feuerwehr Filderstedt wird sich schon alleine aus optischen Gründen niemand ans Haus machen wollen. Mein Schild habe ich auf Photovoltaikstudie.de -> Hinweisschilder gekauft.

    Gruß, Thomas

  2. Feuerwehr-ortsdienst 22. Oktober 2012

    Ich finde ja, dass solche Schilder grundsätzlich Pflicht sein sollten.

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