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Wenn das Vertrauen missbraucht wird …

Nicht selten sind die Aufgaben in einem Betrieb klar verteilt.
Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Vorarbeiter, Buchhaltung, die Aufgaben sind vielfältig. Jeder Person wird ein gewisses Vertrauen entgegengebracht, seine Arbeit ordentlich und zuverlässig zu erledigen.

Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird?
Gerade wenn es ums Geld oder auch um sensible Firmendaten geht, können einem Unternehmen Schäden entstehen, die sich nicht ohne weiteres stämmen lassen.

Jüngst erst wurde die Buchhalterin eines kleinen Landwirtschaftsbetriebes zu 3 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Prokuristin, Mitgesellschafterin und Buchhalterin räumte jährlich rund 60.000€ vom Firmenkonto ab, ohne das es jemandem auffiel. Das ging natürlich nur, da der Frau blind vertraut wurde. Umso heftiger traf es das Unternehmen, als der Betrug aufflog. Mehr als 400.000€ hatte die Mitarbeiterin veruntreut.

Im Normalfall bleibt ein Betrieb auf diesem nicht unerheblichem Schaden sitzen. Doch auch für solche Fälle kann man sich Absichern. Eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung sichert genau diese Risiken ab. Hierzu gehört nicht nur Veruntreuung, sondern z.B. auch Betrug oder Daten- und Computermissbrauch von Dritten, sowie Vertrauenspersonen.

Wenn auch Sie sich für einen solchen Fall absichern möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

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