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Ausreichende Deckungssummen?

 

Jedes Jahr sind Fahrer von Landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Mähdreschern, Häckslern, usw. in Unfälle verwickelt, wenn sie von der Straße aus aufs Feld abbiegen. Die meisten dieser Unfällen passieren beim Linksabbiegen.

© !Koss / flickr.com

Bei einem unserer Kunden gab es dabei einen Personenschaden mit weit reichenden Folgen:

Bei dem Unfall kam ein Motorradfahrer mit seiner Beifahrerin zu Sturz, wodurch sich beide schwer verletzten. Der Verursacher bzw. sein Haftpflichtversicherer muss in solchen Fällen unter Umständen viele Jahre oder ein Leben lang für die gesundheitlichen Folgen aufkommen, vor allem wenn es sich bei den Verletzten um sehr junge Personen handelt. In diesem Fall kommt noch Folgendes hinzu, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen Bundeswehrsoldaten handelt, der vor dem Unfall kurz vor einer Beförderung und längjährigen Verpflichtung stand, so dass entsprechend hohe Ansprüche für jahrelangen oder lebenslangen Verdienstausfall im Raum stehen.

Die ursprünglich doch guten Prognosen bzgl. der Heilung und Wiedereingliederung ins Berufsleben haben sich nach ein paar Monaten auch nach der Reha und anderen Maßnahmen leider nicht so bestätigt. Der Versicherer musste deshalb die Schadenrückstellung von anfangs 350.000 EUR über zwischenzeitlich 600.000 EUR auf mittlerweile 1,35 Mio. EUR erhöhen.

In der KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer mittlerweile üblichen Deckungssumme von 50 Mio. oder 100 Mio. EUR sind Sie für derartige Schäden und die daraus resultierenden Ansprüche gut abgesichert.

Stellen Sie sich aber vor, ein ähnlicher Unfall mit Personenschaden passiert mit einer nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschine, die deshalb nicht über Ihre KFZ- sondern die Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Dann kann es durchaus passieren, dass die Ansprüche, die an Sie gestellt werden, die Deckungssumme übersteigen, gerade wenn es mehrere Verletzte und / oder einen hohen Sachschaden gibt.

Als Beispiel dient auch der Fall, der zuletzt Anfang des Jahres durch die Presse ging, als ein Zug zwischen Sylt und Hamburg wegen einer entlaufenen Rinderherde entgleiste.

Aufgrund unserer Erfahrungen und dank günstiger Tarife empfehlen wir deshalb grundsätzlich, die Deckungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung zu prüfen und mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.

 

Wenn auch Sie wissen möchten, ob die Deckungssummen in Ihrem Betrieb ausreichend sind, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter!

 

 

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