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Alle Jahre wieder – Feuergefahr im Heu (1)

Heu- Selbstentzündung Alle Jahre wieder bringt die Erntezeit erhöhte Brandgefahren mit sich. Ursache ist zwar vielfach Brandstiftung, aber immer wieder kommt es zu Bränden durch unvorsichtige und unüberlegte Lagerung. Jeder ist für sein Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern. In Zusammenarbeit verschiedener Experten, Landwirtschaftskammern, Feuerwehrverbänden und Versicherungen entstanden nachfolgende Empfehlungen zur Heu- und Strohlagerung:

  • Restfeuchte: Ernteerzeugnisse sollten nur dann eingelagert werden, wenn sie lagerungsfähig ausgetrocknet sind oder durch Lüftungseinrichtungen hinreichend nachgetrocknet werden. Richtige Trocknung und Lagerung verhindern so die Selbstentzündung.
  • Begrenzung des Lagers: Ein Stroh- oder Heulagerplatz sollte aus Sicherheitsgründen eine Grundfläche von 2.000 m² und ein Volumen von 10.000 m³ nicht überschreiten.
  • Sicherheitsabstände: Bei der Lagerung von Ernteerzeugnissen in Diemen, Schobern und Großballenlagern (offene Lagerung) sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
    • zu Grundstücksgrenzen bei bebauten Grundstücken, zu Gebäuden auf dem selben Grundstück, zu freistehenden Flüssiggastanks, öffentlichen Verkehrswegen oder seitlich zu Hochspannungsleitungen: 25 m
    • zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden bzw. weicher Bedachung, Wald-, Moor-, und Heideflächen, Bahngleisen: 50 m 

Bei besonderen örtlichen Gefahrenlagen sind die Abstände angemessen zu vergrößern.

Eine weitere Hilfe ist regelmäßige Kontrolle der Temperaturen. Wie Sie diese zuverlässig bestimmen und einschätzen können, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.

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