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Alle Jahre wieder – Feuergefahr im Heu (Teil 2)

Brennend mit Thermometer

Nützliche Hinweise zur Vorbeugung von spontanen Selbstentzündungen im Heu- und Strohvorrat haben wir Ihnen bereits im ersten Teil dieser Serie genannt. In diesem Beitrag gehen wir auf einen weiteren Tipp ein, den auch Menschen manchmal über sich ergehen lassen müssen: Messen der Temperatur.

Eingelagerte Vorräte sind regelmäßig mit geeigneten Messvorrichtungen (Heumesssonden) auf Erwärmungserscheinungen zu überprüfen. Es sollten Geräte verwendet werden, die von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft sowie von den Versicherungen und der Feuerwehr empfohlen wurden. Alle Temperaturmessungen sind mit Angabe des Datums, der Messtelle und -tiefe in ein Nachweisheft einzutragen. Dieses dient im Falle eines Brandes als Nachweis der Temperaturkontrolle gegenüber der Untersuchungsbehörde und dem Feuerversicherer. Vom Gesetzgeber wurde eine dreimonatige Messpflicht ab dem Tag der Einlagerung vorgeschrieben. Zur eigenen Sicherheit, aber auch um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, empfehlen wir, den Heustock auch noch nach diesem Zeitraum zu kontrollieren.

Die Messtemperaturen können wie folgt bewertet werden:

  • bis 45 °C: Temperaturen sind unbedenklich – keine Gefahr
  • 45°C – 60 °C: bedenklich – die Temperaturen sollten ständig kontrolliert werden
  • über 60 °C: brandgefährlich – kritischer Bereich, wahrscheinlich wahrnehmbarer Brand- und Röstgeruch, ständige Messung an erhitzter Stelle, Feuerwehr benachrichtigen, so schnell wie möglich Vor-Ort-Termin mit Gemeinde-/ Ortsbrandmeister vereinbaren
  • über 70°C: akute Brandgefahr – sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 112)

Brandgefährliche Erntevorräte (über 60°C) dürfen nur unter Aufsicht der Feuerwehr abgetragen werden.
Sollte der Heustock bzw. nahestehende Gebäude oder Maschinen in Brand geraten, können sehr hohe Kosten entstehen, die unter Umständen die Existenz eines Betriebes gefährden können.
Der Abschluss einer Feuerversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Weiterhin bietet die gvf VersicherungsMakler AG eine entsprechende Beratung im Bereich des betrieblichen Sicherheitsmanagements, bei dem besonders geschulte und landwirtschaftlich erfahrene Mitarbeiter Risikoquellen in Ihrem Betrieb aufdecken und mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten der Risikoeliminierung, Risikominimierung und ggf. Möglichkeiten des Risikotransfers besprechen.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern!

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