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	<title>gvf VersicherungsMakler AG Blog</title>
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		<title>Es wird wieder wild.</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Nov 2012 10:57:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Haben Sie es schon mal erlebt? Man fährt im Dunkeln eine Landstraße entlang und plötzlich tauchen im Scheinwerferlicht erst zwei leuchtende Augen und dann ein vor Schreck erstarrtes Reh auf. <a href="http://blog.gvf.de/2012/11/08/es-wird-wieder-wild/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/11/blog-gvf.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1403" src="http://blog.gvf.de/files/2012/11/blog-gvf-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Haben Sie es schon mal erlebt? Man fährt im Dunkeln eine Landstraße entlang und plötzlich tauchen im Scheinwerferlicht erst zwei leuchtende Augen und dann ein vor Schreck erstarrtes Reh auf. Es ist eine Horrorvorstellung für jeden Autofahrer, aber gerade in der Herbstzeit kann dies oft vorkommen, sogar doppelt so häufig, wie im Rest des Jahres.</p>
<p>Da diese Zeit als Brunftphase gilt und die Tiere Unterschlupf und Futter suchen, sind Sie oft in den Morgen- und Abendstunden auf der Straße anzutreffen. Sind auch Sie um diese Tageszeit in Waldgebieten unterwegs, so sollten Sie besonders umsichtig fahren,<strong> immer bremsbereit sein und genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.</strong></p>
<p>Entdecken Sie Tiere auf der Fahrbahn, gilt rücksichtsvolles Bremsen, Hupen und das Licht abblenden. Ist der Zusammenstoß unvermeidlich, ist es wichtig, <strong>nicht hektisch zu reagieren</strong> &#8211; auch wenn das schwerfällt. Sie sollten kein plötzliches Ausweichmanöver durchführen, denn das kann den Gegenverkehr gefährden bzw. Sie in den Straßengraben oder gegen einen Baum befördern.</p>
<p>Leider werden aktuell auch wieder viele Wildschäden unserer Kunden gemeldet. Schäden dieser Art werden nur ersetzt, wenn man für sein Fahrzeug eine <strong>Teilkaskoversicherung</strong> abgeschlossen hat und folgende Vorgaben beachtet:</p>
<ul>
<li>Sofort Polizei und nach Möglichkeit Forstamt/Revierförster benachrichtigen;</li>
<li>Unfallstelle nicht verlassen, Unfallprotokoll aufnehmen und Beweise sichern;</li>
<li>Schaden unverzüglich der Versicherung melden.</li>
</ul>
<p>Doch trotz Kasko ist nicht jeder Wildunfall versichert. Meist gilt die Deckung nur für “Haarwild” worunter zum Beispiel nicht Kühe, Katzen oder Vögel zählen. Viele Versicherer bieten mittlerweile jedoch auch Zusatzdeckungen an, die unter anderem den Zusammenstoß mit Tieren jedweder Art einschließen.</p>
<p>Um den Stress eines verletzten Tieres nicht zu erhöhen, sollte man immer genügend Abstand halten und besonders Füchse dürfen aufgrund von Tollwutgefahr nur mit Handschuhen berührt werden. Ist das Wild beim Zusammenstoß getötet worden, sollte man es an den Straßenrand ziehen, jedoch nicht einpacken oder mitnehmen, da dies als Wilderei gilt und bestraft wird.</p>
<p><strong>Generell gilt jedoch immer: Vorsicht ist besser als Nachsicht!</strong> Bei einem Zusammenstoß mit rund 50 km/h multipliziert sich das Aufprallgewicht des Tieres um das etwa 25-fache seines Eigengewichtes. Ein 80 kg schweres Wildschwein schlägt also mit einer Wirkung von zwei Tonnen in Ihr Fahrzeug ein. Sie können sich also sicher bildlich vorstellen, welch drastische Konsequenzen das haben kann.</p>
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		<title>Damit man nicht mit dem Feuer spielt&#8230;</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/10/17/damit-man-nicht-mit-dem-feuer-spielt/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2012 09:15:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teaser]]></category>
		<category><![CDATA[Feuer]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerrohbauversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[gvf VersicherungsMakler AG]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung waren Themen unserer vorangegangenen Blog-Artikel. Ein weiteres “Muss” für jeden Bauherren sollte darüber hinaus die Feuerrohbauversicherung sein.  <a href="http://blog.gvf.de/2012/10/17/damit-man-nicht-mit-dem-feuer-spielt/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/10/gvf-Blog-Feuer.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1391" src="http://blog.gvf.de/files/2012/10/gvf-Blog-Feuer-300x185.jpg" alt="brennendes Haus" width="300" height="185" /></a>Die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung waren Themen unserer vorangegangenen Blog-Artikel. Hat man diese beiden Arten der Absicherung, ist man gegen einen Schadenseintritt am Bauprojekt recht umfassend geschützt.</p>
<p>Ein weiteres “Muss” für jeden Bauherren sollte darüber hinaus die Feuerrohbauversicherung sein.</p>
<p><strong>3. Feuerrohbauversicherung:</strong></p>
<p>Auf einer Baustelle geht es immer heiß her. Da wird betoniert, gebohrt, geflext, gesägt und geschweißt. Um hier nicht sprichwörtlich mit dem Feuer zu spielen, gibt es die Feuerrohbauversicherung.</p>
<p>Diese schützt während der Bauphase gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Es sind sowohl der Rohbau als auch die Baustoffe, die sich auf dem Grundstück befinden, versichert.</p>
<p>Sollte das Bauprojekt von einer Bank mitfinanziert werden, ist es auch im Interesse des Kreditgebers, dass kein finanzieller Schaden den Bau stoppt. Oft kann darum der Bauherr nicht selbst entscheiden, ob er eine Feuerrohbauversicherung abschließt, denn dies wird von der Bank vorausgesetzt.</p>
<p>Sie kann einzeln vor Beginn des Baus abgeschlossen werden, oft wird sie aber mit einer Wohngebäudeversicherung verbunden. In diesem Fall ist sie bei einigen Versicherern sogar beitragsfrei.</p>
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		<title>Schützen Sie Ihr Bauprojekt!</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/10/10/schutzen-sie-ihr-bauprojekt/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Oct 2012 08:16:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teaser]]></category>
		<category><![CDATA[Bau]]></category>
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		<category><![CDATA[Vandalismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Manche Risiken und Gefahren kann man nicht vorraussehen und so auch nicht vermeiden. Hochwasser oder Sturm steht man oft machtlos gegenüber aber auch gegen Vandalismus ist man nicht immer gefeit. Eine Versicherung bietet Schutz gegen all diese unvorhergesehenen Gefahren, die einem die Freude am Bauvorhaben vermiesen können- die Bauleistungsversicherung. <a href="http://blog.gvf.de/2012/10/10/schutzen-sie-ihr-bauprojekt/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/10/blog-gvf1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1380" src="http://blog.gvf.de/files/2012/10/blog-gvf1-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Bis ein Bauvorhaben vollendet ist, kann viel Zeit vergehen und es können so einige Probleme auftreten. In unserem letztem <a href="http://blog.gvf.de/2012/09/18/damit-der-grose-traum-nicht-zum-albtraum-wird/" target="_blank">Blog</a> zeigten wir Ihnen auf, wie Sie sich als Bauherr gegen Haftpflichtansprüche Dritter schützen können.</p>
<p>Lesen Sie diese Woche, wie Sie Ihren Bau weiterhin absichern und sich so vor hohen finanziellen Risiken schützen können:</p>
<p><strong>2. Bauleistungsversicherung</strong></p>
<p>Versicherte Schäden sind hierbei höhere Gewalt und Elementarereignisse, eine unbekannte Eigenschaft des Baugrundes, Konstruktions-, Material- und Fehler bei der Bauausführung. Auch Ungeschicklichkeit, mangelnde Aufsicht und Fahrlässigkeit sowie Böswilligkeit sind versicherte Gefahren.<br />
Ersetzt werden im Schadenfall alle Aufwendungen für Materialien und Arbeitslöhne, die dafür erforderlich sind, den Bauzustand vor dem Schaden wiederherzustellen.</p>
<p>Leider gibt es weiterhin keinen Schutz gegen den berühmten Pfusch am Bau und nur fest montierte Bestandteile sind versichert. Das heißt, wird ein Heizkörper gestohlen, der schon mit einer Wand verbunden wurde, wird auch dieser entschädigt.</p>
<p>Brand, Blitzschlag oder Explosion können über eine zusätzliche Feuer-Rohbauversicherung abgedeckt werden. Lesen Sie mehr dazu in unserem nächstem Blog.</p>
<p>Die Bauleistungsversicherung ist wichtig und kann sie vor den unangenehmen finanziellen Folgen einer Beschädigung der Bauleistung schützen. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?</p>
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		<title>Damit der große Traum nicht zum Albtraum wird</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/09/18/damit-der-grose-traum-nicht-zum-albtraum-wird/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 12:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Als Bauherr will man, dass die Bauphase reibungslos verläuft - man hat schließlich viel investiert. Auch in der Landwirtschaft wurden in den letzten Monaten wieder viele neue Gebäude fertiggestellt. Ein Bau ist eine große Sache und die Fertigstellung immer ein spezielles Ereignis. So war die gvf VersicherungsMakler AG zur Einweihung des neuen Milchviehstalles von Hof Karp in Kraak eingeladen, um das besondere Projekt mit zu feiern. <a href="http://blog.gvf.de/2012/09/18/damit-der-grose-traum-nicht-zum-albtraum-wird/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/09/Helm-Bauplan.jpg"><img class="size-medium wp-image-1371 alignleft" src="http://blog.gvf.de/files/2012/09/Helm-Bauplan-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>“Es ist, ihr möget wollen oder nicht, das Haus der Spiegel eurer selbst.”  </strong>Jeremias Gotthelf</p>
<p>Als Bauherr will man, dass die Bauphase reibungslos verläuft &#8211; man hat schließlich viel investiert. Auch in der Landwirtschaft wurden in den letzten Monaten wieder viele neue Gebäude fertiggestellt.</p>
<p>Ein Bau ist eine große Sache und die Fertigstellung immer ein spezielles Ereignis. So war die gvf VersicherungsMakler AG zur Einweihung des neuen Milchviehstalles von Hof Karp in Kraak eingeladen, um das besondere Projekt mit zu feiern.</p>
<p>Besonders ärgerlich ist es, wenn einem der Bauspaß durch unvorhergesehene Ereignisse vermiest wird. Lesen Sie in unserer Blogreihe, wie Sie sich bzw. Ihr Bauvorhaben umfassend versichern können.</p>
<p><strong>Teil 1: Bauherrenhaftpflicht</strong><br />
Eine große Baustelle ist immer ein Gefahrenherd, für den der Bauherr eine Verkehrssicherungspflicht hat. Selbst Schilder und Zäune befreien ihn davon nicht. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt und keine Sachschäden entstehen. Schon dies allein kann ein schwieriges Vorhaben werden.</p>
<p>Wie bei einer normalen Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung hat auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder eingetretene Schäden zu regulieren. Sämtliche am Bau beteiligte Personen, Bauarbeiter, aber auch mitarbeitende Freunde und Nachbarn sind mitversichert.</p>
<p>Üblicherweise ist das Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der sogenannten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Verträgen jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Leistungsstarke Konzepte, wie wir Sie anbieten, beinhalten die Bauherrenhaftpflichtversicherung ohne Beschränkung der Bausumme.</p>
<p>Vor Beginn einer Baumaßnahme sollten Sie rechtzeitig überprüfen, welche Regelungen Ihr Versicherungsvertrag enthält und welche Details neben den oben erwähnten noch zu beachten sind, z. B.: Welche Eigenleistungen werden erbracht? Wer trägt die vollständige Leitung des Projektes?</p>
<p>Planen Sie demnächst ein Bauvorhaben und möchten sich bei uns informieren? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gern.</p>
<p>Lesen Sie in unserem nächsten Blog, wie Sie Ihr Bauvorhaben gegen Vandalismus und Elementarereignisse versichern können.</p>
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		<item>
		<title>Was ist Ihnen wichtig?</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/09/13/was-ist-ihnen-wichtig/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 09:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Betriebsunterbrechung]]></category>
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		<description><![CDATA[Was ist das höchste Gut für Landwirte, die in der Tierproduktion arbeiten? Richtig, die Tiere und deren Gesundheit, denn sie erarbeiten bzw. sind die Erträge. Dabei können Seuchen, Krankheiten und Unfälle jeden treffen und finanzielle Einbußen können verheerend sein. <a href="http://blog.gvf.de/2012/09/13/was-ist-ihnen-wichtig/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/09/EVT-gvf-Blog.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1362" src="http://blog.gvf.de/files/2012/09/EVT-gvf-Blog-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Was ist das höchste Gut für Landwirte, die in der Tierproduktion arbeiten? Richtig, die Tiere und deren Gesundheit, denn sie erarbeiten bzw. sind die Erträge.</p>
<p>Dabei können Seuchen, Krankheiten und Unfälle jeden treffen und finanzielle Einbußen können verheerend sein. Der Landwirt hat in diesem Fall keinen großen Handlungsspielraum, denn rechtliche Vorgaben sind streng und die Gesundheit der Verbraucher soll geschützt werden.</p>
<p>Aber nicht nur die Gefahr, dass man selbst direkt betroffen ist, ist gedeckt, sondern auch, wenn der eigene Betrieb in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Zustand eintritt, ist um ein Vielfaches höher, als die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs einer Seuche im eigenen Betrieb.</p>
<p>Gerade aus diesem Grund ist eine Ertragsschadenversicherung von großer Bedeutung. Sie entschädigt umfassend für alle Einkommenseinbrüche, die durch Krankheiten und Seuchen im Rinder-, Schweine- oder Geflügelbestand entstehen. Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, in die Landwirte verpflichtend Einzahlungen leisten müssen. Diese kommt nur für den Tierwert auf, wenn eine Keulung amtlich angeordnet wurde, nicht aber bei Sperre eines Betriebes.</p>
<p>Man unterscheidet bei dieser Versicherung in zwei verschiedene Deckungsumfänge &#8211; N- und S-Deckung. Grundsätzlich ist immer der Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen gedeckt. Mehrkosten und Mindererlöse werden ebenfalls entschädigt.</p>
<p>Hat man auch die N-Deckung abgeschlossen, werden auch übertragbare Tierkrankheiten und Diebstahl entschädigt. Produktionsunterbrechungen sind ebenso versichert, wie Desinfektionskosten und Schutzmaßnahmen.</p>
<p>Im Gespräch mit dem Kunden erfuhren wir von einem weiteren Aspekt, den man beachten sollte, wenn man darüber nachdenkt, eine Ertragsschadenversicherung abzuschließen. In einigen Milchlieferverträgen ist beschlossen, dass die Milch schon bei Verdacht auf eine Seuche nicht mehr angenommen werden muss. Das heißt, es entstehen bereits Einbußen, bevor eine wirkliche Ursache nachgewiesen wurde. Auch dafür kommt die Versicherung auf. Prüfen Sie einfach auch unter diesem Aspekt Ihre Verträge und gehen Sie auf Nummer sicher.</p>
<p>Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer selbstverständlich gern zur Verfügung.</p>
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		<title>Gute und schlechte Nachrichten</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/08/24/gute-und-schlechte-nachrichten/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Aug 2012 06:17:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Gute Nachrichten kommen aktuell vom Spitzenverband für landwirtschaftliche Sozialversicherung. Er veröffentlichte eine Statistik, aus der hervorgeht, dass die meldepflichtigen Unfälle in der Landwirtschaft im Vergleich zu den letzten Jahren weiter zurückgegangen sind. Gegenüber 2010 betrug dieser Rückgang rund 3 %, eine Zahl, über die sich auch die Versicherer freuen. <a href="http://blog.gvf.de/2012/08/24/gute-und-schlechte-nachrichten/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/08/BlogWaldUnfall1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1350" src="http://blog.gvf.de/files/2012/08/BlogWaldUnfall1-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Gute Nachrichten kommen aktuell vom <a href="http://www.lsv.de/spv/">Spitzenverband für landwirtschaftliche Sozialversicherung</a>. Er veröffentlichte eine Statistik, aus der hervorgeht, dass die meldepflichtigen Unfälle in der Landwirtschaft im Vergleich zu den letzten Jahren weiter zurückgegangen sind. Gegenüber 2010 betrug dieser Rückgang rund 3 %, eine Zahl, über die sich auch die Versicherer freuen.</p>
<p>Leider stieg jedoch die Zahl der tödlichen Unfälle, die sich vermehrt bei Wald- und Forstarbeiten ereigneten. Hier stießen wir auf eine traurige Faustregel: Jeder dritte Waldarbeiter erleidet einen Unfall pro Jahr.</p>
<p>Ursachen dafür können zum Beispiel herabfallende oder zurückschlagende Äste sein oder dass sich eine zweite Person im Fällbereich aufhält. Ebenfalls werden Bäume durch die Waldarbeiter immer wieder falsch eingeschätzt. Nicht erkanntes Totholz kann in diesem Zusammenhang oft zu Unfällen im Forst beitragen. Daher ist es von großer Bedeutung, ausreichend Fachkenntnisse zu haben oder schwierige Arbeiten immer von geschulten Förstern oder Forstarbeitern durchführen zu lassen.</p>
<p>In der Landwirtschaft bilden Unfälle im Tierbereich den Schwerpunkt. Rinder zum Beispiel können nicht einschätzen, wie groß und stark sie sind. Wenn es dann zur Berührung mit Menschen kommt, kann dies recht unsanft sein. Auch können Tiere bzw. ganze Herden erschrecken, wütend oder ängstlich werden und sind so manchmal unberechenbar.</p>
<p>Die <a href="http://www.gvf.de">gvf VersicherungsMakler AG</a> bietet Sicherheitsmanagement für landwirtschaftliche Betriebe an und weist auf Schwachstellen hin. Wir leisten Landwirtschaftsbetrieben damit wertvolle Hilfe, Unfälle bereits vor Ihrer Entstehung zu verhindern. Das schont die Gesundheit aller Mitarbeiter und verhindert viele Unannehmlichkeiten, denen sich insbesondere die Geschäftsleitung von Landwirtschaftsbetrieben nach solchen Unfällen ausgesetzt sieht. Auch bieten wir Beratung zu betrieblichen Gruppenunfallversicherungen.</p>
<p>Informieren Sie sich bei uns!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kann das gut gehen?</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/08/16/kann-das-gut-gehen/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Aug 2012 06:07:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teaser]]></category>
		<category><![CDATA[Feld]]></category>
		<category><![CDATA[gvf VersicherungsMakler AG]]></category>
		<category><![CDATA[Jagd]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wald]]></category>
		<category><![CDATA[Wiese]]></category>
		<category><![CDATA[Wildschweine]]></category>

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		<description><![CDATA[Hat man als Landbesitzer unter 75 Hektar Land, ist man als Eigentümer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Man ist demnach verpflichtet, die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu dulden. Ein Mann, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnte, sich aber nicht aus der Genossenschaft austragen lassen konnte, klagte nun vor Kurzem gegen diese Regelung. <a href="http://blog.gvf.de/2012/08/16/kann-das-gut-gehen/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/08/Wildschwein-blog.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1337" src="http://blog.gvf.de/files/2012/08/Wildschwein-blog-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Hat man als Landbesitzer unter 75 Hektar Land, ist man als Eigentümer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Man ist demnach verpflichtet, die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu dulden.</p>
<p>Ein Mann, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnte, sich aber nicht aus der Genossenschaft austragen lassen konnte, klagte nun vor Kurzem gegen diese Regelung. Das Bundesverfassungsgericht wehrte die Beschwerde ab, bis sich schließlich der ‘Europäische Gerichtshof für Menschenrechte’ (EGMR) der Sache angenommen hat.</p>
<p>Da es eine unverhältnismäßige Belastung für Grundstücksbesitzer sei, legte diese höchste Instanz fest, dass der Vegetarier die Jagd auf dem eigenen Gelände zukünftig nicht mehr dulden muss. Nach Meinung der Richter wurde der Schutz des Eigentums durch die aktuelle Regelung des deutschen Rechts über Jahrzehnte hinweg verletzt. Da dieser Schutz des Eigentums aber in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, mussten die Richter das Urteil entsprechend fällen.</p>
<p>Welche Folgen hat diese Festlegung? Für den Erhalt eines gesunden Wildbestandes ist die Jagd ausschlaggebend und es wird befürchtet, dass sich die Tiere dann in eben diese geschützten, nicht bejagten Gebiete zurückziehen. Dies würde sich dann wiederum auch auf die umliegenden Flächen auswirken. Es könnte die Kontrolle über Wildbestände verloren gehen und dadurch hohe Kosten entstehen. Auch Landwirte sehen Nachteile.</p>
<p>Andere Stimmen befürworten die Abschaffung dieser sehr alten Regelung, die nicht mehr zeitgemäß sei und sehen ihr Eigentum nun besser geschützt.</p>
<p>Das Urteil wird von Bund und Ländern vor der Umsetzung genau analysiert und diskutiert werden.</p>
<p>Was ist Ihre Meinung?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wer wird hier gefördert?</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/08/09/wer-wird-hier-gefordert/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Aug 2012 08:56:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teaser]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[gvf VersicherungsMakler AG]]></category>
		<category><![CDATA[Land]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Der demographische Wandel ist auch auf dem Land spürbar. Denn gerade hier ist besonders nach der politischen Wende 1990 die Geburtenrate drastisch eingebrochen, was nun zur Folge hat, dass es den Firmen an Arbeitskräften und den Schulen an Kindern mangelt. Die Bundesregierung will den ländlichen Raum nun auch mit finanziellem Einsatz fördern - so zumindest wurde es im Abschlussbericht der Berliner Koalition aus Union und FDP vorgestellt. <a href="http://blog.gvf.de/2012/08/09/wer-wird-hier-gefordert/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/08/Blog-32.KW_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1323" src="http://blog.gvf.de/files/2012/08/Blog-32.KW_-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a>Der demographische Wandel ist auch auf dem Land spürbar. Denn gerade hier ist besonders nach der politischen Wende 1990 die Geburtenrate drastisch eingebrochen, was nun zur Folge hat, dass es den Firmen an Arbeitskräften und den Schulen an Kindern mangelt.</p>
<p>Die Bundesregierung will den ländlichen Raum nun auch mit finanziellem Einsatz fördern &#8211; so zumindest wurde es im Abschlussbericht der Berliner Koalition aus Union und FDP vorgestellt. Die erarbeiteten Vorschläge sollen zu einem Antrag zusammengefasst und anschließend in einen Bundestagsbeschluss eingefügt werden.</p>
<p>Konkrete Forderungen sind die Verbesserung der Internetverbindungen, der medizinischen Versorgung und die Stärkung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Die Verbesserung der Internetversorgung des ländlichen Raumes gilt dabei als wichtiger Eckpfeiler, denn damit wird es möglich, auch Wirtschaftszweige, die ihre Geschäfte überwiegend über das Internet erledigen, auf dem Land anzusiedeln.</p>
<p>Weiterhin wurde vorgeschlagen, die Pendlerpauschale zu erhöhen und das Führerscheinalter zu senken, damit Jugendliche zu ihrem Ausbildungsplatz kommen können. Das Ehrenamt sowie der Tourismus sollen auch gefördert werden. Das Ziel ist gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt zu schaffen.</p>
<p>Kritiker sehen mit diesen Maßnahmen den Wahlkampf eingeläutet. Ein DSL-Anschluss würde an der sonst teilweise schlechten Infrastruktur und den fehlenden Perspektiven für die Jugend nichts ändern. Befürworter hingegen sagen, dass beispielsweise niedrige Gewerbesteuerhebesätze in den ländlichen Kommunen für Unternehmen durchaus interessant sein können und infrastrukturelle Defizite dadurch ausgeglichen werden können. Nicht für jedes Geschäftsmodell bräuchte man den Autobahnanschluss vor der Haustür.</p>
<p>Was denken Sie darüber?</p>
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		<title>Änderungen mit positiven Folgen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Aug 2012 06:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Futtermischwagen]]></category>
		<category><![CDATA[gvf VersicherungsMakler AG]]></category>
		<category><![CDATA[Maximalgeschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Traktor]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits im Juni beschloss der Bundesrat Änderungen der Führerscheinverordnung, die für viele Landwirte große Auswirkungen haben wird. Die Fakten haben wir für Sie in unserem Blog zusammengetragen <a href="http://blog.gvf.de/2012/08/02/anderungen-mit-positiven-folgen/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/08/gvf-Führerschein.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1310" src="http://blog.gvf.de/files/2012/08/gvf-Führerschein-300x185.jpg" alt="" width="300" height="185" /></a></strong>Bereits im Juni beschloss der Bundesrat Änderungen der Führerscheinverordnung, die für viele Landwirte große Auswirkungen haben wird. Die Fakten haben wir für Sie in unserem Blog zusammengetragen:</p>
<p>Zum einen gelten die Fahrerlaubnisklassen L und T zukünftig auch für selbstfahrende Futtermischwagen. Diese waren vorher als “sonstige Fahrzeuge” deklariert und es war bisher nicht rechtssicher, mit welchem Führerschein sie gefahren werden dürfen. Mit der neuen Verordnung werden nun Auslegungsschwierigkeiten vermieden.</p>
<p>Der zweite positive Punkt ist die Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit, die mit der Fahrerlaubnisklasse L bislang bei 32 km/h lag. Nun kann auch Landtechnik bis 40 km/h bewegt werden, womit dem aktuellen Trend gefolgt wird. Mittlerweile werden auf dem europäischen Markt hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h angeboten. Da die Klasse L im normalen Pkw-Führerschein B enthalten ist, wird auch dieser und damit eine Vielzahl an Personen, von dieser Neuerung betroffen. Vorteilhaft wird diese Regel auch für ausländische Saisonarbeitskräfte, die nun auch mit der normalen Fahrerlaubnisklasse B 40-km/h-Technik führen können. Auch erhofft man sich, dass zukünftig der fließende Verkehr erleichtert wird.</p>
<p>Jedoch gilt diese neue Regelung im Rahmen der Führerscheinklasse L nicht für das Mitführen von Anhängern. Hier gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.</p>
<p>Auch für ausländische Minderjährige, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, ergeben sich Erleichterungen. Bisher durften sie hier keine Fahrzeuge führen, auch wenn dies in ihrem Heimatland erlaubt gewesen wäre. Mit der Änderung zählt nun das jeweilige Mindestalter der Führerscheinklasse und nicht das Alter von 18 Jahren.</p>
<p>Auf Internetforen wird heiß diskutiert, wie sinnvoll die Regelungen sind. Teilen Sie uns mit, was Sie denken.</p>
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		<title>Alle Jahre wieder &#8211; Feuergefahr im Heu (Teil 2)</title>
		<link>http://blog.gvf.de/2012/07/25/alle-jahre-wieder-feuergefahr-im-heu-teil-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jul 2012 12:04:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lisa Ethé</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teaser]]></category>
		<category><![CDATA[Brand]]></category>
		<category><![CDATA[Feuer]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Heu]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nützliche Hinweise zur Vorbeugung von spontanen Selbstentzündungen im Heu- und Strohvorrat haben wir Ihnen bereits im ersten Teil dieser Serie genannt. In diesem Beitrag gehen wir auf einen weiteren Tipp ein, den auch Menschen manchmal über sich ergehen lassen müssen: Messen der Temperatur. <a href="http://blog.gvf.de/2012/07/25/alle-jahre-wieder-feuergefahr-im-heu-teil-2/">Weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.gvf.de/files/2012/07/2te-Version-Blog-gvf.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1303" src="http://blog.gvf.de/files/2012/07/2te-Version-Blog-gvf-300x185.jpg" alt="Brennend mit Thermometer" width="300" height="185" /></a></p>
<p>Nützliche Hinweise zur Vorbeugung von spontanen <a title="Heuselbstentzündung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Heuselbstentz%C3%BCndung" target="_blank">Selbstentzündungen im Heu- und Strohvorrat</a> haben wir Ihnen bereits im <a title="erster Teil Heuselbstentzündung" href="http://http://blog.gvf.de/2012/07/16/alle-jahre-wieder-feuergefahr-im-heu-1/" target="_blank">ersten Teil</a> dieser Serie genannt. In diesem Beitrag gehen wir auf einen weiteren Tipp ein, den auch Menschen manchmal über sich ergehen lassen müssen: Messen der Temperatur.</p>
<p>Eingelagerte Vorräte sind regelmäßig mit geeigneten Messvorrichtungen (Heumesssonden) auf Erwärmungserscheinungen zu überprüfen. Es sollten Geräte verwendet werden, die von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft sowie von den Versicherungen und der Feuerwehr empfohlen wurden. Alle Temperaturmessungen sind mit Angabe des Datums, der Messtelle und -tiefe in ein Nachweisheft einzutragen. Dieses dient im Falle eines Brandes als Nachweis der Temperaturkontrolle gegenüber der Untersuchungsbehörde und dem Feuerversicherer. Vom Gesetzgeber wurde eine dreimonatige Messpflicht ab dem Tag der Einlagerung vorgeschrieben. Zur eigenen Sicherheit, aber auch um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, empfehlen wir, den Heustock auch noch nach diesem Zeitraum zu kontrollieren.</p>
<p><strong>Die Messtemperaturen können wie folgt bewertet werden:<strong><br />
</strong></strong></p>
<ul>
<li><strong>bis 45 °C:</strong> Temperaturen sind unbedenklich – keine Gefahr</li>
<li><strong>45°C – 60 °C:</strong> bedenklich – die Temperaturen sollten ständig kontrolliert werden</li>
<li><strong>über 60 °C:</strong> brandgefährlich – kritischer Bereich, wahrscheinlich wahrnehmbarer Brand- und Röstgeruch, ständige Messung an erhitzter Stelle, Feuerwehr benachrichtigen, so schnell wie möglich Vor-Ort-Termin mit Gemeinde-/ Ortsbrandmeister vereinbaren</li>
<li><strong>über 70°C:</strong> akute Brandgefahr – sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 112)</li>
</ul>
<p>Brandgefährliche Erntevorräte (über 60°C) dürfen nur unter Aufsicht der Feuerwehr abgetragen werden.<br />
Sollte der Heustock bzw. nahestehende Gebäude oder Maschinen in Brand geraten, können sehr hohe Kosten entstehen, die unter Umständen die Existenz eines Betriebes gefährden können.<br />
Der Abschluss einer Feuerversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Weiterhin bietet die <a href="www.gvf.de" target="_blank">gvf VersicherungsMakler AG</a> eine entsprechende Beratung im Bereich des betrieblichen Sicherheitsmanagements, bei dem besonders geschulte und landwirtschaftlich erfahrene Mitarbeiter Risikoquellen in Ihrem Betrieb aufdecken und mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten der Risikoeliminierung, Risikominimierung und ggf. Möglichkeiten des Risikotransfers besprechen.</p>
<p>Sprechen Sie uns an &#8211; wir helfen Ihnen gern!</p>
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